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Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Handyverträgen weisen bei allen Anbietern Mängel auf. So das Ergebnis von „Stiftung Warentest“. Stiftung Warentest zufolge, reichen die Fehler in den AGB von unklaren Formulierungen bis zum Versuch, den Kunden stark zu benachteiligen.
So wurde zum Beispiel die Praxis des Unternehmens Freenet seine Kunden zu verpflichten die AGB regelmäßig auf Änderungen oder Ergänzungen zu prüfen als unzumutbar eingestuft. Zudem räumt das Telekommunikationsgesetz für die Prüfung und Beanstandung von Rechnungen dem Verbraucher mindestens acht Wochen ein. Viele Anbieter reduzieren diesen Zeitraum auf jedoch vier bis sechs Wochen, was laut Stiftung Warentest vor Gericht nicht haltbar sei.
So wurde zum Beispiel die Praxis des Unternehmens Freenet seine Kunden zu verpflichten die AGB regelmäßig auf Änderungen oder Ergänzungen zu prüfen als unzumutbar eingestuft. Zudem räumt das Telekommunikationsgesetz für die Prüfung und Beanstandung von Rechnungen dem Verbraucher mindestens acht Wochen ein. Viele Anbieter reduzieren diesen Zeitraum auf jedoch vier bis sechs Wochen, was laut Stiftung Warentest vor Gericht nicht haltbar sei.