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Urteil: Keine Einschränkungen bei Flatrate
Bei Flatrate-Tarifen muss der Kunde keine zeitlichen Einschränkungen hinnehmen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek jetzt entschieden. Dies gelte auch bei extremer Nutzung, heißt es in einer Pressemitteilung einer Hamburger Anwaltskanzlei. Die Kanzlei hatte einen Kunden von Arcor vor Gericht vertreten, der Telefonverbindungen teilweise über 24 Stunden aufrecht erhalten hatte.
Arcor hatte ihm eine missbräuchliche Verwendung der Flatrate vorgeworfen und ihm die Verbindungen zum Normalpreis in Rechnung gestellt. Der Streitwert belief sich laut Anwaltsbüro auf eine mittlere vierstellige Summe. Das Gericht konfrontierte Arcor mit dem eigenen Werbeslogan "Endlos telefonieren ins deutsche Festnetz". Zwar schlössen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Arcor eine "missbräuchliche Nutzung" des Pauschaltarifs aus; diese sei aber nicht genau definiert. (AZ 811A C 373/06)
Arcor hatte ihm eine missbräuchliche Verwendung der Flatrate vorgeworfen und ihm die Verbindungen zum Normalpreis in Rechnung gestellt. Der Streitwert belief sich laut Anwaltsbüro auf eine mittlere vierstellige Summe. Das Gericht konfrontierte Arcor mit dem eigenen Werbeslogan "Endlos telefonieren ins deutsche Festnetz". Zwar schlössen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Arcor eine "missbräuchliche Nutzung" des Pauschaltarifs aus; diese sei aber nicht genau definiert. (AZ 811A C 373/06)