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Gericht verbietet Arcor-Werbeanrufe

Einer neuen Masche bei unerbetenen Werbeanrufen hat das Landgericht Frankfurt die Leitung gekappt. Das berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Richter entschieden, dass die gelegentliche Nutzung der Arcor-Call-by-Call-Vorwahl 01070 für einzelne Gespräche keinen „Freifahrschein“ für künftige Telefonwerbung bedeute.

Hintergrund: Grundsätzlich sind unerwünschte Werbeanrufe, so genannte „Cold Calls“, verboten. Trotzdem hatte Arcor jedoch auch Verbraucher zwecks Werbung anrufen lassen, die kein Einverständnis fürs Telefonmarketing gegeben hatten. Die Angerufenen – so die Argumentation des Telekommunikationsanbieters – wären bereits eine Geschäftsbeziehung mit ihnen eingegangen, weil sie ihre Call-by-Call-Vorwahl 01070 nutzten, um günstiger zu telefonieren.

Die Frankfurter Richter entschieden, dass das Anwählen der „Arcor-Spar-Vorwahl“ weder eine Geschäftsbeziehung zu Arcor begründe noch ein Einverständnis mit zukünftiger Telefonwerbung darstelle.

Hält Arcor weiter an der Masche fest, Verbraucher ungebeten zu Werbezwecken anrufen zu lassen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
(Az. 2-18 O 26/07)