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Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

Der Bundestag hat die umstrittene Neuregelung des Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Bis zuletzt hatten Gegner des Entwurfs vor allem die Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Diese verpflichtet alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten dazu, so genannte Verkehrsdaten sechs Monate lang zu speichern. Gespeichert werden dabei zwar keine Inhalte, aber es wird jederzeit nachvollziehbar, wer wann von wo mit wem telefoniert oder per E-Mail in Kontakt getreten sei. Auch wer wann welche Website besucht hat, wird gespeichert.

Dadurch werde der Bürger unter Generalverdacht gesetzt, hieß es von Vertretern der Oppositionsparteien. Auch Branchenverbände wie BITKOM hatten die Vorlage erst in dieser Woche noch einmal scharf kritisiert: Die Vorratsdatenspeicherung führe zu Mehrkosten allein bei der technischen Ausrüstung von 75 Millionen Euro. Hinzu kämen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Milliardenhöhe. BITKOM hatte angekündigt, den Unternehmen bleibe keine andere Wahl als die Kosten an die Verbraucher weiterzugeben. Dabei bezweifeln Experten den Sinn solcher gespeicherten Datenmengen. Die große Masse des E-Mailverkehrs etwa wird durch Spam generiert, mit dem weder die Adressaten, noch die Unternehmen, noch die Ermittler etwas anfangen können.

Auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatten eindringlich vor dem Gesetz gewarnt, das tief in die Privatsphäre eingreift. Eine Klage hatten die Ärzte angekündigt. In Berlin hatte der Vorsitzende der Ärzte-Vereinigung Marburger Bund, Frank-Ulrich Montgomery, den Gang vor Gericht angekündigt, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu verteidigen. Auch die Bundesärztekammer überlegt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung, sich einer solchen Klage anzuschließen. Auch Bürgerrechtler und Oppositionspolitiker hatten Verfassungsklage angekündigt.

Redner der Opposition merkten an, dass es für Verbrecher sehr einfach sei, die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. So seien beispielsweise Telefonzellen, Internetcafés und Universitäten von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ausgenommen. Eine Standpauke hielt der Verfassungsrichter Udo di Fabio. Der Süddeutschen Zeitung sagte der Spitzenjurist, wer Stellen bei der Polizei streiche und Überwachung fordere, handle nicht im Interesse der Wähler.
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