Schäuble treibt Onlinedurchsuchungen voran
Das Bundeskriminalamt (BKA) wird die Arbeiten an einer Spionagesoftware für heimliche Onlinedurchsuchungen wieder aufnehmen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat dies einem Bericht der „Zeit“ zufolge per Erlass genehmigt. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte dies gegenüber der „Zeit“.
Die Arbeiten an der umstrittenen Software waren eingestellt worden, nachdem der Bundesgerichtsgericht im Februar dieses Jahres festgestellt hatte, dass für heimliche Ermittlungsmaßnahmen erst die rechtliche Grundlage geschaffen werden müsse. tariftip.de berichtete Schäuble reagierte damals nach heftigem politischen Druck und untersagte nicht nur die Anwendung der Software, sondern ließ auch deren Entwicklung stoppen. Bereits zur Verfügung gestellte Gelder in Höhe von mehreren hunderttausend Euro wurden eingefroren und zwei dafür vorgesehene Personalstellen nicht besetzt, so die „Zeit“.
Mit dem neuen „Aufhebungserlass“ werde der Entwicklungsstopp nun zurückgenommen, sagte die Ministeriumssprecherin gegenüber der Zeit. Zuvor habe der Minister sich aber Rückendeckung bei SPD-Innenpolitikern geholt. Für den Fall, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen werde, müsse „eine funktionierende Software zur Verfügung stehen“, schrieb die Bundesregierung laut „SPIEGEL“ auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz.
Schäuble und seine Kollegen aus der Union wollen rasch mit dem Gesetzgebungsverfahren für das BKA-Gesetz beginnen. Onlinedurchsuchungen wären darin geregelt. Uneinigkeit besteht hingegen noch mit der SPD. Diese möchte zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Gesetz zu Onlinedurchsuchungen abwarten.
Die Arbeiten an der umstrittenen Software waren eingestellt worden, nachdem der Bundesgerichtsgericht im Februar dieses Jahres festgestellt hatte, dass für heimliche Ermittlungsmaßnahmen erst die rechtliche Grundlage geschaffen werden müsse. tariftip.de berichtete Schäuble reagierte damals nach heftigem politischen Druck und untersagte nicht nur die Anwendung der Software, sondern ließ auch deren Entwicklung stoppen. Bereits zur Verfügung gestellte Gelder in Höhe von mehreren hunderttausend Euro wurden eingefroren und zwei dafür vorgesehene Personalstellen nicht besetzt, so die „Zeit“.
Mit dem neuen „Aufhebungserlass“ werde der Entwicklungsstopp nun zurückgenommen, sagte die Ministeriumssprecherin gegenüber der Zeit. Zuvor habe der Minister sich aber Rückendeckung bei SPD-Innenpolitikern geholt. Für den Fall, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen werde, müsse „eine funktionierende Software zur Verfügung stehen“, schrieb die Bundesregierung laut „SPIEGEL“ auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz.
Schäuble und seine Kollegen aus der Union wollen rasch mit dem Gesetzgebungsverfahren für das BKA-Gesetz beginnen. Onlinedurchsuchungen wären darin geregelt. Uneinigkeit besteht hingegen noch mit der SPD. Diese möchte zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Gesetz zu Onlinedurchsuchungen abwarten.