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Der Kampf ums iPhone
T-Mobile will das Vertriebsmodell des Apple iPhone grundsätzlich beibehalten. Das teilte der Mobilfunkanbieter heute mit. T-Mobile reagiert damit auf eine Einstweilige Verfügung durch den Konkurrenten Vodafone. Vodafone hatte verlangt, es müsse neben der mit SIM-Lock versehenen Variante, die T-Mobile zusammen mit Laufzeitverträgen verkauft, ein frei verfügbares iPhone geben.
T-Mobile-Manager Christoph Humm wörtlich: "Das Vertriebsmodell ist richtig, weil nur unsere Kunden in den Genuss von exklusiven Features und maßgeschneiderten Tarifen kommen. Die einwandfreie Funktion des iPhone in unserem Netz wurde monatelang ausführlich getestet, nur T-Mobile bietet den Datenübertragungsstandard EDGE bundesweit an, den das iPhone zur schnellen Internetkommunikation nutzt. Kein anderer Mobilfunkbetreiber bietet mehr WLAN-HotSpots an als T-Mobile."
T-Mobile will sich zwar den richterlichen Anordnungen beugen. In dem Beschluss, in den Dow Jones Newswires Einsicht hatte, heißt es, T-Mobile sei verboten worden, das iPhone anzubieten, "wenn es nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages (...) mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten angeboten (...) wird" (AZ 315 O 923/07).
Das gelte außerdem für den Fall, dass es durch eine technische Sperre (so genannter Sim-Lock) nur über das Netz von T-Mobile betrieben werden könne, "und der Käufer das Gerät nicht auf Wunsch jederzeit, bedingungslos und unentgeltlich entsperren kann". Außerdem darf T-Mobile kein ungesperrtes iPhone zum selben oder einem niedrigeren Preis anbieten.
Falls die Telekom-Tochter sich nicht daran hält, droht ihr ein Ordungsgeld von bis zu 250.000 EUR oder aber den Verantwortlichen eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. T-Mobile droht seinerseits dem Konkurrenten mit Schadensersatzforderungen in maximaler Höhe. Wie das Unternehmen die Anforderungen in der Verfügung erfüllen will, steht bisher noch nicht fest.
Das Handelsblatt sieht gar das gesamte Geschäftsmodell des Kult-Handys in Gefahr. Wenn in etwa zwei Wochen vor Gericht Vodafone Recht bekäme, dann wären auch alle anderen Exklusivverträge in Gefahr, die Apple bisher abgeschlossen hat. Es ist fraglich, ob sich weitere Netzbetreiber auf solche Koppelungsverträge einlassen, wenn es zum gleichen Preis freie Geräte auf dem Markt gibt. Schließlich müssen die Netzanbieter Apple auch an den Gebühren beteiligen.
Eine Auflösung der Verträge könnte aber weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftslage des gesamten Apple-Konzerns haben, berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf eine Apple-Mitteilung.
T-Mobile-Manager Christoph Humm wörtlich: "Das Vertriebsmodell ist richtig, weil nur unsere Kunden in den Genuss von exklusiven Features und maßgeschneiderten Tarifen kommen. Die einwandfreie Funktion des iPhone in unserem Netz wurde monatelang ausführlich getestet, nur T-Mobile bietet den Datenübertragungsstandard EDGE bundesweit an, den das iPhone zur schnellen Internetkommunikation nutzt. Kein anderer Mobilfunkbetreiber bietet mehr WLAN-HotSpots an als T-Mobile."
T-Mobile will sich zwar den richterlichen Anordnungen beugen. In dem Beschluss, in den Dow Jones Newswires Einsicht hatte, heißt es, T-Mobile sei verboten worden, das iPhone anzubieten, "wenn es nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages (...) mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten angeboten (...) wird" (AZ 315 O 923/07).
Das gelte außerdem für den Fall, dass es durch eine technische Sperre (so genannter Sim-Lock) nur über das Netz von T-Mobile betrieben werden könne, "und der Käufer das Gerät nicht auf Wunsch jederzeit, bedingungslos und unentgeltlich entsperren kann". Außerdem darf T-Mobile kein ungesperrtes iPhone zum selben oder einem niedrigeren Preis anbieten.
Falls die Telekom-Tochter sich nicht daran hält, droht ihr ein Ordungsgeld von bis zu 250.000 EUR oder aber den Verantwortlichen eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. T-Mobile droht seinerseits dem Konkurrenten mit Schadensersatzforderungen in maximaler Höhe. Wie das Unternehmen die Anforderungen in der Verfügung erfüllen will, steht bisher noch nicht fest.
Das Handelsblatt sieht gar das gesamte Geschäftsmodell des Kult-Handys in Gefahr. Wenn in etwa zwei Wochen vor Gericht Vodafone Recht bekäme, dann wären auch alle anderen Exklusivverträge in Gefahr, die Apple bisher abgeschlossen hat. Es ist fraglich, ob sich weitere Netzbetreiber auf solche Koppelungsverträge einlassen, wenn es zum gleichen Preis freie Geräte auf dem Markt gibt. Schließlich müssen die Netzanbieter Apple auch an den Gebühren beteiligen.
Eine Auflösung der Verträge könnte aber weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftslage des gesamten Apple-Konzerns haben, berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf eine Apple-Mitteilung.