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Lehrerbenotung im Internet erlaubt
Schüler dürfen ihre Lehrer im Internet benoten. Das entschied nun das Oberlandesgericht in Köln und wies damit die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück.
Wie die „taz“ berichtet, fühlte sich die Lehrerin aus Neukirchen-Vluyn in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und wollte den Betreibern des Internetportals „Spickmich.de“ per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, Benotungen von Lehrkräften im Zusammenhang mit Daten wie Name und Schule der betreffenden Person zu veröffentlichen. Doch wie bereits das Landgericht in erster Instanz, entschied auch das Oberlandesgericht zu Gunsten der Betreiber der Internetseite. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die öffentliche Beurteilung von Lehrkräften unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung falle.
Über das Schülernetzwerk „spickmich.de“ können Schüler Profile anlegen und sich vernetzen. Zudem können sie ihre Lehrer in unterschiedlichen Kategorien wie zum Beispeil „fachlich kompetent“, „gut vorbereitet“, „faire Noten“, „menschlich“ und „cool und witzig“ in Form von Schulnoten bewerten.
Die Richter fanden nun, dass die Bewertungskriterien Werturteile darstellen und keine Schmähkritik, heißt es in der „taz“. Auch im Zusammenhang mit der Namensnennung der betreffenden Lehrkräfte, werden diese durch die Schülerbewertung nicht an den öffentlichen Pranger gestellt, so die Meinung der Richter. Zudem stelle die Benotung auch einen Orientierungspunkt für Schüler und Eltern dar und könne für mehr Kommunikation und Transparenz sorgen.
Wie die „taz“ berichtet, fühlte sich die Lehrerin aus Neukirchen-Vluyn in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und wollte den Betreibern des Internetportals „Spickmich.de“ per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, Benotungen von Lehrkräften im Zusammenhang mit Daten wie Name und Schule der betreffenden Person zu veröffentlichen. Doch wie bereits das Landgericht in erster Instanz, entschied auch das Oberlandesgericht zu Gunsten der Betreiber der Internetseite. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die öffentliche Beurteilung von Lehrkräften unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung falle.
Über das Schülernetzwerk „spickmich.de“ können Schüler Profile anlegen und sich vernetzen. Zudem können sie ihre Lehrer in unterschiedlichen Kategorien wie zum Beispeil „fachlich kompetent“, „gut vorbereitet“, „faire Noten“, „menschlich“ und „cool und witzig“ in Form von Schulnoten bewerten.
Die Richter fanden nun, dass die Bewertungskriterien Werturteile darstellen und keine Schmähkritik, heißt es in der „taz“. Auch im Zusammenhang mit der Namensnennung der betreffenden Lehrkräfte, werden diese durch die Schülerbewertung nicht an den öffentlichen Pranger gestellt, so die Meinung der Richter. Zudem stelle die Benotung auch einen Orientierungspunkt für Schüler und Eltern dar und könne für mehr Kommunikation und Transparenz sorgen.