2008: Musikhören wird strafbar

Seit heute gilt das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“. Damit hat sich die Rechtslage vor allem für Nutzer von Tauschbörsen verschärft. Ab heute ist auch das Herunterladen und verfielfältigen der Kopien einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" verboten.

Bisher bewegten sich Nutzer, die nur Filme und Musik herunter luden, aber selbst keine Inhalte in Tauschbörsen anboten, auf sicherem Boden. Nur die Anbieter kamen mit dem Gesetz in Konflikt. Jetzt heißt es auch für Konsumenten: Finger weg von Tauschbörsen. Neuerungen gibt es auch für das Kopieren von CDs oder DVDs.

Es dürfen zwar nach wie vor Kopien für den Privatgebrauch hergestellt werden. Doch dabei darf der Nutzer keinen Kopierschutz umgehen. Kopiergeschützte DVDs und CDs dürfen damit - auch für den Privatgebrauch - nicht mehr kopiert werden.

Das trifft all die Millionen von Bundesbürgern, die ihre DVDs und CDs aus Gründen der Bequemlichkeit auf dem Computer speichern. Da heute fast jede aktuelle CD über einen Kopierschutz verfügt, kann die Musikindustrie seit heute fast jeden Jogger in deutschen Stadtparks zur Anzeige bringen, der beim Laufen MP3s hört. Wer auf einer Zugfahrt Musik aus dem Mini-Player genießt, macht sich ebenfalls strafbar, wenn die Musikstücke von einer kopiergeschützten CD stammen.

Im Magazin Focus kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen, das Gesetz stelle Privatkopierer auf eine Stufe mit gewerblichen Kopierern. Das Gesetz kriminalisiert in der Tat eine große Anzahl von Bundesbürgern. Allein die Zahl der Nutzer von Tauschbörsen beläuft sich nach Schätzungen der Gesellschaft für Konsumforschung in Deutschland auf 7,5 Millionen Menschen.

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