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Tauschbörse für SIM-Karten zur Anonymisierung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet seit heute eine Tauschbörse für Prepaid-Handykarten an. Ziel des Angebots ist die Umgehung der Registrierungspflicht für Handykarten, die der Arbeitskreis für verfassungswidrig hält. Kritiker befürchten rechtliche Schwierigkeiten.
"Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation", begründet Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das neue Angebot. "Es ist selbstverständlich, dass man Menschen anspricht, ohne seinen Namen zu nennen, und Briefe versenden kann, ohne einen Absender anzugeben." Die Tauschbörse soll nun auch Handy-Nutzern wieder die Möglichkeit bieten, anonym zu telefonieren, etwa "um unbesorgt vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen, Journalisten informieren, sich staatskritisch engagieren oder sonst unbesorgt telefonieren zu können".
Das "unbesorgt" sehen Rechtsexperten jedoch kritisch: Hier sei die Rechtslage noch unklar. Es besteht die Möglichkeit, als Tauschbörsennutzer der Beihilfe schuldig gemacht zu werden, falls jemand mit der SIM, die man ursprünglich an die Tauschbörse gesendet hat, Straftaten begeht oder vorbereitet, sagte ein Rechtsanwalt der Deutschen Presse-Agentur. Eine Alternative ist deshalb, einfach Fantasiedaten bei der Registrierung anzugeben.
Um an der Tauschbörse teilzunehmen, sendet man eine mit mindestens 10 Euro aufgeladene, freigeschaltete Prepaid-Handykarte zusammen mit ihrer PIN und einem frankierten Rückumschlag an den Arbeitskreis (Adresse: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Marcus Brauner, Hilgenborn 22, 34593 Knüllwald Remsfeld). Nach wenigen Tagen erhält man eine andere, ebenfalls mit 10 Euro aufgeladene Handykarte mitsamt Rufnummer und PIN-Code zurück gesandt. Mit dieser Karte kann man nun telefonieren, ohne dass die eigenen Personalien bei dem Anbieter gespeichert sind. Auch der Arbeitskreis protokolliert keinerlei Daten der Tauschpartner. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont, dass der Tausch von Handykarten vollkommen legal ist.
Laut Bundesnetzagentur rief der Staat im Jahr 2006 über 3 Mio. mal Kundendaten der Telekommunikationsanbieter ab. Polizei, Zollfahndung, Geheimdienste, Finanzdienstleistungsaufsicht und Zoll haben sogar einen Online-Zugriff auf Name, Anschrift und Geburtsdatum der Rufnummerninhaber; über 1.000 Behörden sind abfrageberechtigt, so der Arbeitskreis weiter.
"Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation", begründet Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das neue Angebot. "Es ist selbstverständlich, dass man Menschen anspricht, ohne seinen Namen zu nennen, und Briefe versenden kann, ohne einen Absender anzugeben." Die Tauschbörse soll nun auch Handy-Nutzern wieder die Möglichkeit bieten, anonym zu telefonieren, etwa "um unbesorgt vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen, Journalisten informieren, sich staatskritisch engagieren oder sonst unbesorgt telefonieren zu können".
Das "unbesorgt" sehen Rechtsexperten jedoch kritisch: Hier sei die Rechtslage noch unklar. Es besteht die Möglichkeit, als Tauschbörsennutzer der Beihilfe schuldig gemacht zu werden, falls jemand mit der SIM, die man ursprünglich an die Tauschbörse gesendet hat, Straftaten begeht oder vorbereitet, sagte ein Rechtsanwalt der Deutschen Presse-Agentur. Eine Alternative ist deshalb, einfach Fantasiedaten bei der Registrierung anzugeben.
Um an der Tauschbörse teilzunehmen, sendet man eine mit mindestens 10 Euro aufgeladene, freigeschaltete Prepaid-Handykarte zusammen mit ihrer PIN und einem frankierten Rückumschlag an den Arbeitskreis (Adresse: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Marcus Brauner, Hilgenborn 22, 34593 Knüllwald Remsfeld). Nach wenigen Tagen erhält man eine andere, ebenfalls mit 10 Euro aufgeladene Handykarte mitsamt Rufnummer und PIN-Code zurück gesandt. Mit dieser Karte kann man nun telefonieren, ohne dass die eigenen Personalien bei dem Anbieter gespeichert sind. Auch der Arbeitskreis protokolliert keinerlei Daten der Tauschpartner. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont, dass der Tausch von Handykarten vollkommen legal ist.
Laut Bundesnetzagentur rief der Staat im Jahr 2006 über 3 Mio. mal Kundendaten der Telekommunikationsanbieter ab. Polizei, Zollfahndung, Geheimdienste, Finanzdienstleistungsaufsicht und Zoll haben sogar einen Online-Zugriff auf Name, Anschrift und Geburtsdatum der Rufnummerninhaber; über 1.000 Behörden sind abfrageberechtigt, so der Arbeitskreis weiter.