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Debitels "Crash" erneut in der Kritik
Von Anfang an haben die "Crash"-Tarife, die der Telekommunikationsanbieter debitel in einer Art Online-Auktion versteigert, Verbraucherschützer verärgert (tariftip.de berichtete). War es zunächst die geringe Zahl der günstigen "Crash 5"-Tarife, ist es nun das unsanfte Ende des Kundenverhältnisses, das einem Bericht von "heise online" zufolge bestimmte Kunden ereilt.
Wer das Kleingedruckte der Crash-Tarife gelesen hat, konnte es schon ahnen: Die Tarife wurden mit einer Vertragslaufzeit von einem halben Jahr mit beiderseitigem Kündigungsrecht ausgestattet. Dieses halbe Jahr ist für die ersten "Crash 5"-Kunden nun abgelaufen. Ihnen werden jetzt mit der Option, in einen wesentlich teureren Tarif zu wechseln, die Verträge gekündigt, heißt es bei "heise online". Wessen Verträge nicht verlängert werden, mache das Unternehmen vom Telefonierverhalten abhängig, erklärte Debitel auf Anfrage des Informationsportals. Und weiter: Die Kündigungen seien aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen worden, aber nicht von vornherein geplant gewesen.
Den gekündigten Nutzern des alten 5-Cent-Tarifs wird jetzt ein Wechsel in einen 39-Cent-Tarif mit 15 Euro Grundgebühr vorgeschlagen, der sogar ungünstiger ist als die häufig bestellbaren Tarife "Crash 9" und "Crash 3". Der aktuelle "Crash 5"-Billigtarif, der eine höhere Grundgebühr und eine längere Vertragslaufzeit beinhaltet als der alte, wird ihnen nicht angeboten.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte "Crash 5" bei der Einführung der Tarif-Börse bereits als "Lockvogel-Werbung" bezeichnet, weil es den Verbraucherschützern im Selbstversuch nicht gelungen sei, den Tarif zu buchen. Dieser Verdacht habe sich nun bestätigt, denn obwohl die Kündigungen selbst wegen des beiderseitigen Kündigungsrechts rechtlich nicht anfechtbar sei, bezeichnete eine Sprecherin gegenüber "heise online" das Folgeangebot als "inakzeptabel" für die Kunden.
Wer das Kleingedruckte der Crash-Tarife gelesen hat, konnte es schon ahnen: Die Tarife wurden mit einer Vertragslaufzeit von einem halben Jahr mit beiderseitigem Kündigungsrecht ausgestattet. Dieses halbe Jahr ist für die ersten "Crash 5"-Kunden nun abgelaufen. Ihnen werden jetzt mit der Option, in einen wesentlich teureren Tarif zu wechseln, die Verträge gekündigt, heißt es bei "heise online". Wessen Verträge nicht verlängert werden, mache das Unternehmen vom Telefonierverhalten abhängig, erklärte Debitel auf Anfrage des Informationsportals. Und weiter: Die Kündigungen seien aus wirtschaftlichen Gründen ausgesprochen worden, aber nicht von vornherein geplant gewesen.
Den gekündigten Nutzern des alten 5-Cent-Tarifs wird jetzt ein Wechsel in einen 39-Cent-Tarif mit 15 Euro Grundgebühr vorgeschlagen, der sogar ungünstiger ist als die häufig bestellbaren Tarife "Crash 9" und "Crash 3". Der aktuelle "Crash 5"-Billigtarif, der eine höhere Grundgebühr und eine längere Vertragslaufzeit beinhaltet als der alte, wird ihnen nicht angeboten.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte "Crash 5" bei der Einführung der Tarif-Börse bereits als "Lockvogel-Werbung" bezeichnet, weil es den Verbraucherschützern im Selbstversuch nicht gelungen sei, den Tarif zu buchen. Dieser Verdacht habe sich nun bestätigt, denn obwohl die Kündigungen selbst wegen des beiderseitigen Kündigungsrechts rechtlich nicht anfechtbar sei, bezeichnete eine Sprecherin gegenüber "heise online" das Folgeangebot als "inakzeptabel" für die Kunden.