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Keine Ermittlung von Tauschbörsennutzern
Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft verweigert die Ermittlung von Tauschbörsennutzern. Das berichtet das IT-Portal Heise.de unter Berufung auf die Wuppertaler Rundschau. Massenstrafanzeigen von Rechteinhabern und Anwaltskanzleien lassen die Wuppertaler Staatsanwälte unbearbeitet und haben sich damit erheblichen Ärger mit der Medienindustrie und abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien eingehandelt. Denn nur wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt kommen die Anwaltskanzleien und Medienkonzerne an die Nutzer, deren IP-Adressen sie gesammelt haben.
Die Staatsanwaltschaft rechtfertigt ihr Verhalten, in dem sie darauf hinweist, es gehe den Anwälten ja gar nicht um eine Bestrafung, sondern nur um die Nutzernamen. Die Herausgabe von Nutzerdaten bei zivilrechtlichen Verfahren habe der Gesetzgeber aber bisher abgelehnt. Dies wollten die Kläger nun durch Strafverfahren unterlaufen. Die Rechteinhaber und Rechtsanwaltskanzleien beschweren sich bei der übergeordneten Behörde, der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf.
Die Staatsanwaltschaft rechtfertigt ihr Verhalten, in dem sie darauf hinweist, es gehe den Anwälten ja gar nicht um eine Bestrafung, sondern nur um die Nutzernamen. Die Herausgabe von Nutzerdaten bei zivilrechtlichen Verfahren habe der Gesetzgeber aber bisher abgelehnt. Dies wollten die Kläger nun durch Strafverfahren unterlaufen. Die Rechteinhaber und Rechtsanwaltskanzleien beschweren sich bei der übergeordneten Behörde, der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf.