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Netzagentur darf Mobilfunker weiter regulieren
Die Bundesnetzagentur darf weiterhin die Terminierungsentgelte der Mobilfunkbetreiber regulieren. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht. Als Terminierungsentgelte werden jene Beträge bezeichnet, zu denen die Netzanbieter Gespräche in ihre jeweiligen Netze vermitteln. Die vier Netzanbieter T-Mobile, Vodafone, E-Plus und o2 hatten gegen eine Regulierung dieser Entgelte geklagt. Es ging in dem Verfahren um die Zeit von 2006 bis März 2008, für die die Bundesnetzagentur erstmals die Terminierungsentgelte reguliert hatte. Die Bundesnetzagentur hatte seinerzeit die Beträge auf 9,94 Cent pro Minute für die kleinen Netzanbieter und 8,78 Cent für die großen Netzanbieter festgelegt.
Die Netzanbieter hatten dagegen protestiert und auf die hohen Summen für die ersteigerten UMTS-Lizenzen verwiesen. Die Bundesnetzagentur hält diese Summen bereits für eingepreist. Sie kritisierte ihrerseits die Netzanbieter. Diese waren damals nicht in der Lage, die Kosten für die Terminierung (Durchleitung) von Gesprächen aus anderen Netzen darzulegen. So entschied die Agentur maßgeblich nach dem europäischen Vergleich. Tatsächlich lag bei den Verhandlungen über die neuen Terminierungsentgelte, die bis März 2009 gelten sollen, zum ersten Mal eine Kostendokumentation eines Netzbetreibers auf dem Tisch.
Aktuell und bis zum März 2009 gelten Terminierungsentgelte von 8,8 statt vorher 9,94 Cent für kleine Netzbetreiber und 7,92 statt vorher 8,78 Cent für große Netzbetreiber. Die Netzbetreiber betrachten das als viel zu niedrig. Aber nicht nur der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sieht bei den Terminierungsentgelten noch Spielraum nach unten ist. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßte zwar, dass das Bundesverwaltungsgericht die Regulierung bestätigt hat.
Gleichzeitig hält er auch die aktuellen Terminierungsentgelte für die Mobilfunker für ungerecht. Die Festnetzbetreiber erhielten nämlich in der Regel nur 0,69 Cent als Terminierungsentgelt für eingehende Mobilfunkgespräche, klagte der BREKO schon bei der Festsetzung der aktuellen Terminierungsentgelte im Winter 2007.
Zum Thema:
02.12.2007 Streit um Gespräche in Mobilfunknetze
Die Netzanbieter hatten dagegen protestiert und auf die hohen Summen für die ersteigerten UMTS-Lizenzen verwiesen. Die Bundesnetzagentur hält diese Summen bereits für eingepreist. Sie kritisierte ihrerseits die Netzanbieter. Diese waren damals nicht in der Lage, die Kosten für die Terminierung (Durchleitung) von Gesprächen aus anderen Netzen darzulegen. So entschied die Agentur maßgeblich nach dem europäischen Vergleich. Tatsächlich lag bei den Verhandlungen über die neuen Terminierungsentgelte, die bis März 2009 gelten sollen, zum ersten Mal eine Kostendokumentation eines Netzbetreibers auf dem Tisch.
Aktuell und bis zum März 2009 gelten Terminierungsentgelte von 8,8 statt vorher 9,94 Cent für kleine Netzbetreiber und 7,92 statt vorher 8,78 Cent für große Netzbetreiber. Die Netzbetreiber betrachten das als viel zu niedrig. Aber nicht nur der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sieht bei den Terminierungsentgelten noch Spielraum nach unten ist. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßte zwar, dass das Bundesverwaltungsgericht die Regulierung bestätigt hat.
Gleichzeitig hält er auch die aktuellen Terminierungsentgelte für die Mobilfunker für ungerecht. Die Festnetzbetreiber erhielten nämlich in der Regel nur 0,69 Cent als Terminierungsentgelt für eingehende Mobilfunkgespräche, klagte der BREKO schon bei der Festsetzung der aktuellen Terminierungsentgelte im Winter 2007.
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