0%
0%
Deutsche Unternehmen nutzen fast alle Internet
Fast alle Firmen in Deutschland haben einen Internetzugang. Jeder Dritte nutzt Internet am Arbeitsplatz, häufig auch privat. Diese Zahlen hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) jetzt in Berlin bekannt gegeben. 2003 lag die Quote noch bei 16 Prozent, 2005 dann bei 20 Prozent. Für 2008 erwartet BITKOM einen weiteren Anstieg auf 33 Prozent.
"Die jetzt erreichten 30 Prozent sind für Deutschland ein neuer Spitzenwert, international jedoch nur gutes Mittelmaß", erklärte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer bei der Präsentation der Zahlen in Berlin. Zwar liegt Deutschland damit über dem EU-Durchschnitt von 25 Prozent. Die Spitzenreiter Niederlande und Dänemark mit 43 Prozent sowie Schweden mit 42 Prozent haben aber eine deutlich höhere Quote der Internetnutzung am Arbeitsplatz. Am geringsten ausgeprägt ist die berufliche Internet-Nutzung in Rumänien, Bulgarien und Polen mit Quoten von 8 bis 14 Prozent.
Ob neben der beruflichen auch die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten Regeln leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und aus der Rechtsprechung ab. So entscheidet allein der Arbeitgeber, ob er die private Internetnutzung am Arbeitsplatz erlauben will und ob dies sich auf das Internet allgemein zu jeder Zeit bezieht oder nur bestimmte Seiten oder bestimmte Zeiten für den Privatgebrauch freigegeben sind.
Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Einwilligung des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen das Surfverhalten kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt, so der BITKOM. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der Arbeitnehmer dienstlicher Natur ist. Er darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten aber nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Nutzungsdaten, wie sie für Internet-Provider obligatorisch ist, ist innerhalb von Unternehmen nicht vorgeschrieben und auch nicht erlaubt.
Die Zahlen zur Nutzung des Internets im Job basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt sind jeweils Personen, die in den drei Monaten vor der jeweiligen Befragung am Arbeitsplatz online waren. Ausgeschlossen sind Heim-Arbeitsplätze. Weitere Informationen zur Nutzung des Internets in Unternehmen hat der BITKOM in einem Leitfaden zusammengestellt. Er kann kostenlos heruntergeladen werden.
"Die jetzt erreichten 30 Prozent sind für Deutschland ein neuer Spitzenwert, international jedoch nur gutes Mittelmaß", erklärte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer bei der Präsentation der Zahlen in Berlin. Zwar liegt Deutschland damit über dem EU-Durchschnitt von 25 Prozent. Die Spitzenreiter Niederlande und Dänemark mit 43 Prozent sowie Schweden mit 42 Prozent haben aber eine deutlich höhere Quote der Internetnutzung am Arbeitsplatz. Am geringsten ausgeprägt ist die berufliche Internet-Nutzung in Rumänien, Bulgarien und Polen mit Quoten von 8 bis 14 Prozent.
Ob neben der beruflichen auch die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten Regeln leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und aus der Rechtsprechung ab. So entscheidet allein der Arbeitgeber, ob er die private Internetnutzung am Arbeitsplatz erlauben will und ob dies sich auf das Internet allgemein zu jeder Zeit bezieht oder nur bestimmte Seiten oder bestimmte Zeiten für den Privatgebrauch freigegeben sind.
Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Einwilligung des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen das Surfverhalten kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt, so der BITKOM. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der Arbeitnehmer dienstlicher Natur ist. Er darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten aber nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Nutzungsdaten, wie sie für Internet-Provider obligatorisch ist, ist innerhalb von Unternehmen nicht vorgeschrieben und auch nicht erlaubt.
Die Zahlen zur Nutzung des Internets im Job basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt sind jeweils Personen, die in den drei Monaten vor der jeweiligen Befragung am Arbeitsplatz online waren. Ausgeschlossen sind Heim-Arbeitsplätze. Weitere Informationen zur Nutzung des Internets in Unternehmen hat der BITKOM in einem Leitfaden zusammengestellt. Er kann kostenlos heruntergeladen werden.