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Keine fristlose Kündigung bei Surfen am Arbeitsplatz
Wer am Arbeitsplatz privat im Internet surft, darf nicht unbedingt fristlos gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz jetzt entschieden, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in ihrer Online-Ausgabe berichtet. Das Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Unternehmen einen Mitarbeiter fristlos entlassen hatte. Er soll das Internet exzessiv privat genutzt und Daten heruntergeladen haben. Die Kündigung hatte er erhalten, ohne abgemahnt worden zu sein.
Das Gericht habe die Richtigkeit der Vorwürfe gar nicht erst geprüft, sondern gleich auf die fehlende Abmahnung verwiesen, schreibt die FAZ. Das Beweismaterial des Arbeitgebers habe gezeigt, dass der Mitarbeiter an mehreren Tagen das Internet minutenweise privat genutzt hatte. Nach Auffassung des Gerichtes reichte das nicht für eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Das Gericht habe die Richtigkeit der Vorwürfe gar nicht erst geprüft, sondern gleich auf die fehlende Abmahnung verwiesen, schreibt die FAZ. Das Beweismaterial des Arbeitgebers habe gezeigt, dass der Mitarbeiter an mehreren Tagen das Internet minutenweise privat genutzt hatte. Nach Auffassung des Gerichtes reichte das nicht für eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung.