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Deutsche Telekom AG verliert Kartellprozess

Die Deutsche Telekom AG (DT AG) hat den Prozess gegen die EU-Kommission verloren, in dem sie gegen eine Kartellstrafe geklagt hatte. Das teilte der Europäische Gerichtshof der Presse mit. Die EU-Kommission hatte die DT AG zu Millionenzahlungen verdonnert, weil diese ihre Konkurrenten beim Netzzugang benachteiligt hatte.

Das Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften entschied, die DT AG habe die 12,6 Millionen Euro zu Recht bezahlen müssen. Zwischen 1998 und 2002 hatte sie für den Zugang zum Teilnehmeranschluss von ihren Wettbewerbern höhere Entgelte verlangt als von ihren Endkunden. Damit habe sie ihre Marktmacht missbraucht, lautete die Begründung der EU-Kommission für die Geldstrafe, die im Mai 2003 verhängt wurde.

Die DT AG hatte daraufhin beim Gericht erster Instanz beantragt, die Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären oder zumindest die verhängte Geldbuße herabzusetzen. In seinem heutigen Urteil weist das Gericht alle Klagegründe der Deutschen Telekom zurück. Gegen die Entscheidung kann die DT AG jetzt innerhalb von zwei Monaten Einspruch einlegen. Sie will sich am Nachmittag dazu äußern.