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Call by Call-Anbieter muss Gebühren erstatten
Das Landgericht Wiesbaden hat den Call by Call-Anbieter 01075Telecom dazu verurteilt einem Kunden den größten Teil der Gebühren für ein Auslandsgespräch zurück zu erstatten. Das berichtet der Wiesbadener Kurier. Der Kunde hatte ein etwa sechsminütiges Gespräch in die Schweiz geführt und war dafür mit 241,32 Euro zur Kasse gebeten worden. Das Gericht legte higegen eine Gebühr von 3,50 Euro fest.
Die Richter entschieden, dass ein Call by Call-Telefonat ein Fernabsatzgeschäft sei. dabei sei der Anbieter verpflichtet, den Kunden über die Geschäftsbedingungen aufzuklären - und zwar vor beginn des Telefonats. Eine Veröffentlichung der Gebühren im Internet hielt das Gericht nicht für ausreichend. nach dem Wortlaut des Gesetzes müsse der Anbieter die Preisinformation über dasselbe Kommunikationsmittel mitteilen, über die der Vertragsabschluss zustande komme - in diesem Fall das Telefon.
Die Bundesnetzagentur macht bisher nur für verschiedene Sonderrufnummern, so genannte Premium-Dienste, Tarifansagen zur Pflicht.
28.08.2007 Neue Preise und Tarifansagen bei Sonderrufnummern
Die Richter entschieden, dass ein Call by Call-Telefonat ein Fernabsatzgeschäft sei. dabei sei der Anbieter verpflichtet, den Kunden über die Geschäftsbedingungen aufzuklären - und zwar vor beginn des Telefonats. Eine Veröffentlichung der Gebühren im Internet hielt das Gericht nicht für ausreichend. nach dem Wortlaut des Gesetzes müsse der Anbieter die Preisinformation über dasselbe Kommunikationsmittel mitteilen, über die der Vertragsabschluss zustande komme - in diesem Fall das Telefon.
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