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Urteil: Ebay muss bei Missbrauch schneller handeln
Das Internet-Auktionshaus Ebay muss bei Verdacht auf Missbrauch von Nutzernamen schneller handeln. Das entschied der Bundesgerichtshof laut einem Bericht von Focus Online. Auslöser soll ein Fall gewesen sein, in dem ein Betrüger sich unter dem namen und der Adresse eines Ebay-Nutzers angemeldet und Pullover verkauft hatte. Das Geld hatte er sich auf ein eigenes Konto überweisen lassen. Der Geschädigte hatte Beschwerde bei Ebay eingereicht. Das Auktionshaus hatte den Betrüger zwar daraufhin gesperrt, doch dieser schaffte es immer wieder sich mit dem Namen des Geschädigten anzumelden.
Nach dem jetzt vorliegenden Urteil sei Ebay zwar nicht verpflichtet, die Konten der Nutzer dauernd zu überwachen, schreibt Focus Online. Wenn jedoch Klagen oder Hinweise auf den Missbrauch eines Nutzernamens vorlägen, müsse das Portal nicht nur den Übeltäter sperren, sondern auch weitere Verstöße verhindern.
Nach dem jetzt vorliegenden Urteil sei Ebay zwar nicht verpflichtet, die Konten der Nutzer dauernd zu überwachen, schreibt Focus Online. Wenn jedoch Klagen oder Hinweise auf den Missbrauch eines Nutzernamens vorlägen, müsse das Portal nicht nur den Übeltäter sperren, sondern auch weitere Verstöße verhindern.