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Arcor droht "Power-Usern" mit Kündigung
Auch Arcor-Kunden bekommen Post, wenn sie ihre "unbegrenzte" Flatrate allzu ausgiebig nutzen. Einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FASZ) zufolge fordert Arcor von Kunden, die "in außergewöhnlich hohem Maße telefonieren", entweder ihre Flatrate-Option aufzugeben oder weniger zu telefonieren.
Ähnlich wie bei E-Plus (tariftip.de berichtete) wird das Problem zurzeit vor allem in Internetforen diskutiert. Inzwischen schaltete sich aber auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein. Sie sammelt Kundenbeschwerden und forderte Arcor bereits auf, seine Kunden nicht mehr per Brief aufzufordern, die Gespräche "umgehend und erheblich" zu reduzieren, obwohl sie eine Flatrate für den privaten Gebrauch gebucht haben. Eine Unterlassungsklage gegen den Konzern ist auf dem Wege.
"Auch die Forderung, den Tarif umzustellen, geht uns zu weit", sagte die Juristin Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale NRW der FASZ. Die Werbeaussage "Endlos telefonieren" bedeute ebenso wie der Begriff "Flatrate", dass der Tarif eben ein Pauschaltarif sei und es daher keine Begrenzung geben dürfe. "Plötzlich wird den betroffenen Kunden suggeriert, dass sie sich nicht vertragstreu verhalten", kritisiert Zander-Hayat – obwohl es keine festen Vorgaben dafür gibt, ab wie vielen Gesprächsminuten ein "Missbrauch" vorliegt. Es gebe Fälle, in denen Kunden mit einem Telefonaufkommen von gerade einmal eineinhalb Stunden täglich von Arcor der gewerblichen Nutzung verdächtigt werden.
Denn in den Schreiben an die Vieltelefonierer wirft Arcor ihnen eigentlich vor, den Anschluss gewerblich zu nutzen. In den Briefen beruft sich das Unternehmen auf einen Absatz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort steht, "dass der Kunde die von Arcor erbrachten Leistungen ausschließlich zur Abdeckung seines privaten Telefonbedarfs nutzt". Ab wieviel monatlicher Gesprächsdauer Arcor davon ausgehe, dass jemand die Flatrate gewerblich nutzt, konnte aber auch Unternehmenssprecher Thomas Rompczyk nicht sagen. Er verwies lediglich darauf, dass Arcor "in der Vergangenheit immer wieder Missbrauch festgestellt habe", weswegen es "rechtlich zulässig" sei, dass das Unternehmen dagegen vorgehe.
Ähnlich wie bei E-Plus (tariftip.de berichtete) wird das Problem zurzeit vor allem in Internetforen diskutiert. Inzwischen schaltete sich aber auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein. Sie sammelt Kundenbeschwerden und forderte Arcor bereits auf, seine Kunden nicht mehr per Brief aufzufordern, die Gespräche "umgehend und erheblich" zu reduzieren, obwohl sie eine Flatrate für den privaten Gebrauch gebucht haben. Eine Unterlassungsklage gegen den Konzern ist auf dem Wege.
"Auch die Forderung, den Tarif umzustellen, geht uns zu weit", sagte die Juristin Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale NRW der FASZ. Die Werbeaussage "Endlos telefonieren" bedeute ebenso wie der Begriff "Flatrate", dass der Tarif eben ein Pauschaltarif sei und es daher keine Begrenzung geben dürfe. "Plötzlich wird den betroffenen Kunden suggeriert, dass sie sich nicht vertragstreu verhalten", kritisiert Zander-Hayat – obwohl es keine festen Vorgaben dafür gibt, ab wie vielen Gesprächsminuten ein "Missbrauch" vorliegt. Es gebe Fälle, in denen Kunden mit einem Telefonaufkommen von gerade einmal eineinhalb Stunden täglich von Arcor der gewerblichen Nutzung verdächtigt werden.
Denn in den Schreiben an die Vieltelefonierer wirft Arcor ihnen eigentlich vor, den Anschluss gewerblich zu nutzen. In den Briefen beruft sich das Unternehmen auf einen Absatz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort steht, "dass der Kunde die von Arcor erbrachten Leistungen ausschließlich zur Abdeckung seines privaten Telefonbedarfs nutzt". Ab wieviel monatlicher Gesprächsdauer Arcor davon ausgehe, dass jemand die Flatrate gewerblich nutzt, konnte aber auch Unternehmenssprecher Thomas Rompczyk nicht sagen. Er verwies lediglich darauf, dass Arcor "in der Vergangenheit immer wieder Missbrauch festgestellt habe", weswegen es "rechtlich zulässig" sei, dass das Unternehmen dagegen vorgehe.