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Preselection wider Willen
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt vor einer neuen Masche im hart umkämpften Telefonmarkt. Demnach klagen Kunden über eine ungewollte Umstellung ihres Festnetzanschlusses auf Preselection, womit alle Anrufe nur noch über eine Telefongesellschaft abgewickelt werden. Sie stellt einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem sich Betroffene wehren können.
Die betroffenen Verbraucher erhalten zunächst einen Werbeanruf, in dem ihnen Telefonieren zu besonders günstigen Preisen angepriesen wird. Selbst wer misstrauisch bleibt und weitere Informationen anfordert, bekommt kurz darauf ein Schreiben des Preselection-Anbieters und danach eine "Auftragsbestätigung" der Deutschen Telekom AG (DT AG). Darin steht dann zu lesen, dass der Kunde zukünftig über eine dauerhafte 010 xy-Voreinstellung (Preselection) telefoniert.
Als Beispiel zitiert die Verbraucherzentrale aus einem ihr vorliegenden Schreiben eines Preselection-Anbieters, worin zunächst bedauert wird, dass über einen längeren Zeitraum keine Gespräche über die Vorwahl dieser Firma geführt wurden. Daher werde man die DT AG bitten, die – angebliche - Preselection-Einstellung des Kunden zu prüfen und "ggf. neu einzurichten". In der "Auftragsbestätigung" der DT AG wurde dann mitgeteilt, dass zukünftig alle Telefonate nicht mehr über das Netz der T-Com erfolgen, sondern ein neuer Anbieter jetzt Vertragspartner sei und für die Umstellung auf Preselection 5,24 Euro fällig seien.
Laut Thorsten Meinicke von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist dies neu. Er vermute, dass "dies kein Einzelfall ist und dass hier vor der geplanten Gesetzesänderung, wonach zukünftig Preselection-Umstellungen nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Kunden zulässig sind, Tatsachen geschaffen werden sollen“. Die Masche beruhe eindeutig nicht auf dem Gewinnstreben unseriöser Call-Center, sondern gehe von den Anbietern selbst aus. Die Betroffenen hätten weder über den Anruf eines Call-Centers noch sonst jemals eine Korrespondenz mit den Firmen geführt, die ihnen jetzt die Preselection aufnötigen.
In den "Kieler Nachrichten" riet sein Kollege Thomas Hagen, Betroffene sollten sich sofort an die DT AG wenden, um einer Umstellung zuvor zu kommen und möglichst schnell schriftlich zu protestieren. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale kann man ein Musterschreiben herunterladen, um die unberechtigte Umstellung zu stoppen. Hilfe gibt es außerdem bei der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.
Die betroffenen Verbraucher erhalten zunächst einen Werbeanruf, in dem ihnen Telefonieren zu besonders günstigen Preisen angepriesen wird. Selbst wer misstrauisch bleibt und weitere Informationen anfordert, bekommt kurz darauf ein Schreiben des Preselection-Anbieters und danach eine "Auftragsbestätigung" der Deutschen Telekom AG (DT AG). Darin steht dann zu lesen, dass der Kunde zukünftig über eine dauerhafte 010 xy-Voreinstellung (Preselection) telefoniert.
Als Beispiel zitiert die Verbraucherzentrale aus einem ihr vorliegenden Schreiben eines Preselection-Anbieters, worin zunächst bedauert wird, dass über einen längeren Zeitraum keine Gespräche über die Vorwahl dieser Firma geführt wurden. Daher werde man die DT AG bitten, die – angebliche - Preselection-Einstellung des Kunden zu prüfen und "ggf. neu einzurichten". In der "Auftragsbestätigung" der DT AG wurde dann mitgeteilt, dass zukünftig alle Telefonate nicht mehr über das Netz der T-Com erfolgen, sondern ein neuer Anbieter jetzt Vertragspartner sei und für die Umstellung auf Preselection 5,24 Euro fällig seien.
Laut Thorsten Meinicke von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist dies neu. Er vermute, dass "dies kein Einzelfall ist und dass hier vor der geplanten Gesetzesänderung, wonach zukünftig Preselection-Umstellungen nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Kunden zulässig sind, Tatsachen geschaffen werden sollen“. Die Masche beruhe eindeutig nicht auf dem Gewinnstreben unseriöser Call-Center, sondern gehe von den Anbietern selbst aus. Die Betroffenen hätten weder über den Anruf eines Call-Centers noch sonst jemals eine Korrespondenz mit den Firmen geführt, die ihnen jetzt die Preselection aufnötigen.
In den "Kieler Nachrichten" riet sein Kollege Thomas Hagen, Betroffene sollten sich sofort an die DT AG wenden, um einer Umstellung zuvor zu kommen und möglichst schnell schriftlich zu protestieren. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale kann man ein Musterschreiben herunterladen, um die unberechtigte Umstellung zu stoppen. Hilfe gibt es außerdem bei der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.