Verträge per Telefon sollen erschwert werden
Verträge, die nur über das Telefon zustande gekommen sind, sollen künftig wertlos sein. Die "Kölnische Rundschau" berichtet von einem entsprechenden Kompromiss zwischen dem Bundesjustizministerium und dem Bundesverbraucherministerium. Damit bekommt der Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung ein neues Instrument.
Denn obwohl unerwünschte Telefonwerbung mittlerweile verboten ist, scheint das Geschäft noch immer viel zu lukrativ. Nach wie vor werden Verbraucher am Telefon zu DSL-Verträgen oder Stromanbieterwechseln gedrängt, die sie eigentlich gar nicht wünschen. Damit soll mit dem neuen Gesetz Schluss sein. Es sieht für jeden am Telefon geschlossenen Vertrag vor, dass die Kunden ihn ausdrücklich in einem schriftlichen Vertrag, der nach dem Telefonat zugeschickt wird, bestätigen müssen. Sonst ist der Vertragsabschluss ungültig.
Mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße will das Verbraucherschutzministerium außerdem unerwünschte Telefonwerbung ahnden. Die Pflicht zur Vertragsbestätigung soll noch in dieser Legislaturperiode in ein Gesetz einfließen, das die Verbraucherrechte insgesamt stärken soll.
Denn obwohl unerwünschte Telefonwerbung mittlerweile verboten ist, scheint das Geschäft noch immer viel zu lukrativ. Nach wie vor werden Verbraucher am Telefon zu DSL-Verträgen oder Stromanbieterwechseln gedrängt, die sie eigentlich gar nicht wünschen. Damit soll mit dem neuen Gesetz Schluss sein. Es sieht für jeden am Telefon geschlossenen Vertrag vor, dass die Kunden ihn ausdrücklich in einem schriftlichen Vertrag, der nach dem Telefonat zugeschickt wird, bestätigen müssen. Sonst ist der Vertragsabschluss ungültig.
Mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße will das Verbraucherschutzministerium außerdem unerwünschte Telefonwerbung ahnden. Die Pflicht zur Vertragsbestätigung soll noch in dieser Legislaturperiode in ein Gesetz einfließen, das die Verbraucherrechte insgesamt stärken soll.