Kein Feiertagstarif am Fronleichnam
Wer am heutigen Fronleichnamstag beim Telefonieren Billigvorwahlen (Call-by-Call) nutzt, sollte darauf achten, dass Fronleichnam kein bundeseinheitlicher Feiertag ist. Die Feiertagstarife der Call-by-Call-Anbieter gelten nur an bundeseinheitlichen Feiertagen. Fronleichnam ist jedoch nur in den Bundesländern Bayer, Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie in Teilen Sachsens und Thüringen mit überwiegend katholischer Einwohnerschaft ein Feiertag.