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Gericht verbietet Trojaner gegen VoIP
Das Abhören von Internettelefonaten (Voice over IP, VoIP) mit einem heimlich installierten Trojanerprogramm ist nicht zulässig. Das hat nach einem Bericht des Portals Netzwelt das Landgericht Hamburg entschieden. Die Richter hatten über Ermittlungen gegen einen Mann zu entscheiden, der des Drogenhandels verdächtigt wurde. Dieser telefonierte nicht über das Festnetz, sondern führte verschlüsselte VoIP-Gespräche. Ein Abhören war damit unmöglich. Die Fahnder erwägten nun, heimlich einen Trojaner auf dem PC des Verdächtigen einzuschleusen, um die Gespräche vor der Verschlüsselung abzugreifen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte den Einsatz des Programms beim Hamburger Amtsgericht. Dieses lehnte die Maßnahme jedoch ab. Begründung: Der Einsatz des Trojaners stelle einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Das Landgericht hat als nächsthöhere Instanz diese Entscheidung nun bestätigt. Netzwelt weist allerdings darauf hin, dass in ähnlichen Fällen deutsche Gerichte auch schon zugunsten der Fahnder entschieden hätten.
Die Staatsanwaltschaft beantragte den Einsatz des Programms beim Hamburger Amtsgericht. Dieses lehnte die Maßnahme jedoch ab. Begründung: Der Einsatz des Trojaners stelle einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Das Landgericht hat als nächsthöhere Instanz diese Entscheidung nun bestätigt. Netzwelt weist allerdings darauf hin, dass in ähnlichen Fällen deutsche Gerichte auch schon zugunsten der Fahnder entschieden hätten.