Verbot der iPhone-Werbung von T-Mobile
sipgate hat vor dem Landgericht Hamburg ein Verbot der T-Mobile Werbung für das iPhone erwirkt. Hintergrund des Streits ist die Werbung von T-Mobile, die den speziellen iPhone-Tarif als "freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" darstellt. Im Kleingedruckten verberge das Unternehmen jedoch erhebliche Einschränkungen, so sipgate.
Das Landgericht Hamburg folgte dem Antrag sipgates und verbot T-Mobile unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro und bis zu 2 Jahren Ordnungshaft, weiterhin mit dieser Aussage im Internet zu werben.
Wie sipgate berichtet, ist im iPhone-Tarif unter anderem die Nutzung des Internetzugangs zum Chatten oder Telefonieren nicht möglich. Ebenso sind so genannte IP-VPNs, häufig von Unternehmen zum sicheren Zugriff auf Firmendaten über das Internet eingesetzte Verfahren, nicht in dem Angebot enthalten. Nach Ansicht von sipgate kann daher von einem "freien" Internetzugang nicht die Rede sein.
Weitere Einschränkungen für den Verbraucher bestünden bei der Nutzung der Datenflatrate. Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsame T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis seien damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder Videostreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar. Auch hier vertritt sipgate die Ansicht, dass eine Bezeichnung des Angebotes als "unbegrenzte" Datenflatrate als irreführend zu bezeichnen ist.
Weltweit fordern Verbraucherschützer und zahlreiche Internet-Unternehmen wie Google, Amazon, Microsoft und YouTube die verbindliche Festschreibung der so genannten Netzneutralität, dem Recht des Verbrauchers auf ungefilterte Internetzugänge. Ebenso wie sipgate befürchten sie, dass einzelne Netzbetreiber bestimmte Internetangebote unzugänglich oder kostenpflichtig machen könnten. Insbesondere, wenn diese in Konkurrenz zu Angeboten eines Netzbetreibers stehen - wie im Falle von sipgate.
Lesen Sie auch zum Thema:T-Mobile mahnt sipgate ab.
sipgate hält an VoIP Client fürs iPhone-fest.
Das Landgericht Hamburg folgte dem Antrag sipgates und verbot T-Mobile unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro und bis zu 2 Jahren Ordnungshaft, weiterhin mit dieser Aussage im Internet zu werben.
Wie sipgate berichtet, ist im iPhone-Tarif unter anderem die Nutzung des Internetzugangs zum Chatten oder Telefonieren nicht möglich. Ebenso sind so genannte IP-VPNs, häufig von Unternehmen zum sicheren Zugriff auf Firmendaten über das Internet eingesetzte Verfahren, nicht in dem Angebot enthalten. Nach Ansicht von sipgate kann daher von einem "freien" Internetzugang nicht die Rede sein.
Weitere Einschränkungen für den Verbraucher bestünden bei der Nutzung der Datenflatrate. Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsame T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis seien damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder Videostreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar. Auch hier vertritt sipgate die Ansicht, dass eine Bezeichnung des Angebotes als "unbegrenzte" Datenflatrate als irreführend zu bezeichnen ist.
Weltweit fordern Verbraucherschützer und zahlreiche Internet-Unternehmen wie Google, Amazon, Microsoft und YouTube die verbindliche Festschreibung der so genannten Netzneutralität, dem Recht des Verbrauchers auf ungefilterte Internetzugänge. Ebenso wie sipgate befürchten sie, dass einzelne Netzbetreiber bestimmte Internetangebote unzugänglich oder kostenpflichtig machen könnten. Insbesondere, wenn diese in Konkurrenz zu Angeboten eines Netzbetreibers stehen - wie im Falle von sipgate.
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