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Deutsche Bahn für Ebay-Ticketverkauf abgemahnt
Verbraucherschützer kritisieren die Deutsche Bahn für ihren Verkauf von Fahrscheinen beim Internetauktionshaus Ebay und wollen den Konzern abmahnen. Wie die "Frankfurter Rundschau" mitteilt, erfolge der Verkauf zu unrechtmäßigen Bedingungen. Das bemängelt der Sprecher der Verbraucherzentrale Berlin, Ronny Jahn.
Seit dem 1. und noch bis zum 10. August versteigert und verkauft die Deutsche Bahn bei Ebay nach eigenen Angaben eine Million Fahrkarten. In diesem Zeitraum gebe es jeden Tag ein anderes Angebot: Sowohl Auktionen mit einem Mindestgebot als auch Tickets, die einen festen Preis zum Sofortkauf haben, schreibt die Zeitung.
Kritikwürdig sei nun zum einen, dass die Tickets befristet seien – sie müssen bis Ende Oktober genutzt werden. Nach geltender Rechtssprechung haben Gutschriften und Ähnliches aber kein Verfallsdatum. Da die bei Ebay angebotenen Tickets sich zudem nicht auf eine konkrete Strecke und ein konkretes Datum bezögen, seien sie sozusagen als Gutschrift zu verstehen, stellt Verbraucherschützer Jahn fest.
Zum anderen verweigere die Deutsche Bahn Kunden das zweiwöchige Widerrufsrecht. Auf diese Möglichkeit könnten diese sich aber bei so genannten Fernabsatzverträgen, zu denen auch ein Kauf im Internet gehöre, im allgemeinen berufen. "Wir fordern die Bahn auf, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben, die beinhaltet, dass künftig ein Widerrufsrecht eingeräumt wird und die Tickets nicht befristet werden", sagte Jahn. Die Abmahnung sollte noch am 5. August erfolgen.
Seit dem 1. und noch bis zum 10. August versteigert und verkauft die Deutsche Bahn bei Ebay nach eigenen Angaben eine Million Fahrkarten. In diesem Zeitraum gebe es jeden Tag ein anderes Angebot: Sowohl Auktionen mit einem Mindestgebot als auch Tickets, die einen festen Preis zum Sofortkauf haben, schreibt die Zeitung.
Kritikwürdig sei nun zum einen, dass die Tickets befristet seien – sie müssen bis Ende Oktober genutzt werden. Nach geltender Rechtssprechung haben Gutschriften und Ähnliches aber kein Verfallsdatum. Da die bei Ebay angebotenen Tickets sich zudem nicht auf eine konkrete Strecke und ein konkretes Datum bezögen, seien sie sozusagen als Gutschrift zu verstehen, stellt Verbraucherschützer Jahn fest.
Zum anderen verweigere die Deutsche Bahn Kunden das zweiwöchige Widerrufsrecht. Auf diese Möglichkeit könnten diese sich aber bei so genannten Fernabsatzverträgen, zu denen auch ein Kauf im Internet gehöre, im allgemeinen berufen. "Wir fordern die Bahn auf, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben, die beinhaltet, dass künftig ein Widerrufsrecht eingeräumt wird und die Tickets nicht befristet werden", sagte Jahn. Die Abmahnung sollte noch am 5. August erfolgen.