Lebenshilfe unter 116 123
Die Bundesnetzagentur hat jetzt dem Verein "Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür" die Rufnummer 116 123 für eine Hotline zur Lebenshilfe zugeteilt. Die Rufnummer wird jederzeit und bundesweit aus dem Fest- und Mobilfunknetz entgeltfrei erreichbar sein.
Der Zuteilung war ein öffentliches Ausschreibungsverfahren vorausgegangen. Der Seelsorgedienst bietet hilfesuchenden Menschen Ansprechpartner, die ihm vorurteilsfrei zuhören. Er leistet Anrufern, die unter Einsamkeit leiden, eine Lebenskrise durchmachen oder Suizidgedanken hegen, seelischen Beistand.
Seitens der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft e. V., als Rechtsträger und Dachorganisation der Katholischen Telefonseelsorge, wird bereits seit geraumer Zeit gemeinsam mit der evangelischen Kirche eine Telefonseelsorge in Deutschland angeboten.
Rufnummern, die mit 116 beginnen, werden von der EU-Kommission europaweit einheitlich kostenfrei erreichbaren Diensten von sozialem Wert zugeordnet und von den nationalen Regulierungsbehörden für das jeweilige Land zugeteilt. Die 116 123 ist die zweite Rufnummer, die nach den Vorgaben der EU-Kommission zugeteilt wurde. Am 5. Juni 2008 hatte die Bundesnetzagentur bereits dem Verein "Nummer gegen Kummer e. V." die bundesweite Rufnummer 116 111 zum Betrieb einer Jugend-Hotline zugeteilt.
Die Bundesnetzagentur unterstützt mit den Zuteilungen die Bemühungen, dort, wo es sinnvoll ist, Telefondienste europaweit unter einheitlichen Rufnummern erreichbar zu machen. Für die Hotlines ist außerdem von besonderer Bedeutung, dass die Rufnummern kurz und einprägsam und damit gut merkfähig sind.
Die Zuteilung der Bundesnetzagentur ist sofort wirksam, so dass der Verein umgehend die technische Realisierung veranlassen kann. Die Rufnummer muss innerhalb von 180 Kalendertagen eingerichtet werden.
Der Zuteilung war ein öffentliches Ausschreibungsverfahren vorausgegangen. Der Seelsorgedienst bietet hilfesuchenden Menschen Ansprechpartner, die ihm vorurteilsfrei zuhören. Er leistet Anrufern, die unter Einsamkeit leiden, eine Lebenskrise durchmachen oder Suizidgedanken hegen, seelischen Beistand.
Seitens der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft e. V., als Rechtsträger und Dachorganisation der Katholischen Telefonseelsorge, wird bereits seit geraumer Zeit gemeinsam mit der evangelischen Kirche eine Telefonseelsorge in Deutschland angeboten.
Rufnummern, die mit 116 beginnen, werden von der EU-Kommission europaweit einheitlich kostenfrei erreichbaren Diensten von sozialem Wert zugeordnet und von den nationalen Regulierungsbehörden für das jeweilige Land zugeteilt. Die 116 123 ist die zweite Rufnummer, die nach den Vorgaben der EU-Kommission zugeteilt wurde. Am 5. Juni 2008 hatte die Bundesnetzagentur bereits dem Verein "Nummer gegen Kummer e. V." die bundesweite Rufnummer 116 111 zum Betrieb einer Jugend-Hotline zugeteilt.
Die Bundesnetzagentur unterstützt mit den Zuteilungen die Bemühungen, dort, wo es sinnvoll ist, Telefondienste europaweit unter einheitlichen Rufnummern erreichbar zu machen. Für die Hotlines ist außerdem von besonderer Bedeutung, dass die Rufnummern kurz und einprägsam und damit gut merkfähig sind.
Die Zuteilung der Bundesnetzagentur ist sofort wirksam, so dass der Verein umgehend die technische Realisierung veranlassen kann. Die Rufnummer muss innerhalb von 180 Kalendertagen eingerichtet werden.