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Bundesregierung will Beichtgeheimnis achten
Die Bundesregierung will im geplanten BKA-Gesetz den Schutz des seelsorgerischen Gesprächs achten. Das berichtet das Internetportal des Heise-Verlags. Der Bundesrat hatte gefordert, den Schutz für das so genannte Beichtgeheimnis aufrecht zu erhalten. Das neue BKA-Gesetz sieht bisher einen Schutz vor Abhörmaßnahmen außerdem für Abgeordnete und Strafverfolger vor. Berufsgruppen wie Journalisten und Rechtsanwälte, die nach geltendem Recht vor Überwachung sicher sind, sollen hingegen keinen ausdrücklichen Schutz mehr genießen. Die Bundesregierung stellte klar, dass muslimische Geistliche sich nicht auf den Schutz des seelsorgerlichen Gesprächs berufen könnten, weil der Islam keine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft sei.