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Justiz machtlos gegen Musiktausch

Die Justiz fühlt sich im Kampf gegen das illegale Kopieren und Verbreiten von Musik über Internet-Tauschbörsen machtlos. "Wir müssen einer Person nachweisen, dass sie der Täter war. Und das können wir nicht", sagte der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth, zuständig für die Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal, im Gespräch mit der WirtschaftsWoche. Doch genau das sei besonders in Familien schwierig. Wenn niemand in der Familie die Tat gestehe, die über den gemeinsamen Internetanschluss verübt worden sei, dann seien damit die Ermittlungen praktisch beendet.

Mit zwei anderen Generalstaatsanwälten in Nordrhein-Westfalen hat sich Steinforth im Sommer auf eine Grenze geeinigt: Erst ab 3000 Musiktiteln, die jemand anbiete, werde ermittelt. Auf der privaten Ebene widerspreche das monatelange Beschlagnahmen von PCs dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Generalstaatsanwalt sieht den Gesetzgeber in der Pflicht. Dieser müsse es endlich ermöglichen, dass jeder Geschädigte, der eine illegale Kopie im Internet entdeckt, die persönlichen Daten des Anbieters beim Intzernetanbieter abfragen könne.