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Kein Tchibo-Handy für EU-Bürger
Eine Oldenburger Tchibo-Filiale wollte einer EU-Bürgerin kein Prepaid-Handy des Kaffeerösters verkaufen. Das berichtet die „Nordwest Zeitung“. Die Französin hatten ihren – natürlich – französischen Personalausweis vorgelegt, doch obwohl dort eine deutsche Adresse vermerkt ist, wurde ihr der Kauf verweigert. Begründung: Die Kundin sei von Kreyenbrück nach Donnerschwee umgezogen und die neue Adresse noch nicht im Ausweis eingetragen. Erst auf Intervention beim Chef der Filiale wurde der Französin das Mobiltelefon verkauft.
Auf Nachfrage der „Nordwest Zeitung“ sprach eine Tchibo-Sprecherin von „Unsicherheit“ der Verkäuferin. Natürlich erhalte jeder ein Handy, der einen Ausweis mit Adresse und Meldebestätigung vorlege, egal aus welchem Land er stamme.
Auf Nachfrage der „Nordwest Zeitung“ sprach eine Tchibo-Sprecherin von „Unsicherheit“ der Verkäuferin. Natürlich erhalte jeder ein Handy, der einen Ausweis mit Adresse und Meldebestätigung vorlege, egal aus welchem Land er stamme.