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Netzagentur segnet höhere Durchleitungsentgelte ab
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom heute neue Zusammenschaltungsentgelte, die sogenannten Netzdurchleitungsentgelte, ab dem genehmigt. Dabei werden die zuletzt vor zweieinhalb Jahren genehmigten Entgelte mit sofortiger Wirkung im Schnitt um 4,4 Prozent angehoben. Die Telekom hatte eine Anhebung um durchschnittlich zehn Prozent beantragt.
Für die bei der Zuführung und Terminierung von Verbindungen erforderliche Durchleitung durch das Telekom-Netz zahlen die Wettbewerber im Rahmen der Netzzusammenschaltungen nun die folgenden Entgelte an die Bonner: In Tarifzone I (Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene) werden an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,54 Cent pro Minute in Rechnung gestellt. Bisher waren dies 0,52 Cent pro Minute. In der übrigen Zeit (Nebentarif) von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen fallen 0,38 statt bisher 0,36 Cent pro Minute an.
Falls die Verbindungen auf einer höheren Netzebene übergeben werden und daher auch mehr Netzelemente der Telekom genutzt werden (Tarifzone II), erhöhen sich die Entgelte in der Haupt- und Nebenzeit um jeweils 0,01 Cent pro Minute auf künftig 0,89 bzw. 0,60 Cent pro Minute. Die Entgelte der Tarifzone III betragen jetzt in der Hauptzeit 1,34 statt bisher 1,36 Cent pro Minute, in der Nebenzeit bleibt es wie bisher bei 0,89 Cent pro Minute.
Neben diesen Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistung umfasst die Genehmigung auch die daraus abgeleiteten Entgelte für „optionale und zusätzliche Leistungen“, die unter anderem Zuführungen zu Mehrwertdiensten, den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die Zuführung von schmalbandigem Internetverkehr umfassen.
Für die bei der Zuführung und Terminierung von Verbindungen erforderliche Durchleitung durch das Telekom-Netz zahlen die Wettbewerber im Rahmen der Netzzusammenschaltungen nun die folgenden Entgelte an die Bonner: In Tarifzone I (Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene) werden an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,54 Cent pro Minute in Rechnung gestellt. Bisher waren dies 0,52 Cent pro Minute. In der übrigen Zeit (Nebentarif) von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen fallen 0,38 statt bisher 0,36 Cent pro Minute an.
Falls die Verbindungen auf einer höheren Netzebene übergeben werden und daher auch mehr Netzelemente der Telekom genutzt werden (Tarifzone II), erhöhen sich die Entgelte in der Haupt- und Nebenzeit um jeweils 0,01 Cent pro Minute auf künftig 0,89 bzw. 0,60 Cent pro Minute. Die Entgelte der Tarifzone III betragen jetzt in der Hauptzeit 1,34 statt bisher 1,36 Cent pro Minute, in der Nebenzeit bleibt es wie bisher bei 0,89 Cent pro Minute.
Neben diesen Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistung umfasst die Genehmigung auch die daraus abgeleiteten Entgelte für „optionale und zusätzliche Leistungen“, die unter anderem Zuführungen zu Mehrwertdiensten, den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die Zuführung von schmalbandigem Internetverkehr umfassen.