Letzte Meile: VG Köln urteilt contra Telekom
Die Bundesnetzagentur hat den Mietpreis für die sogenannte letzte Meile falsch berechnet. Das stellte jetzt das Verwaltungsgericht Köln fest und gibt damit in dem seit 1999 laufenden Verfahren mehreren Wettbewerbern der Deutschen Telekom Recht.
Unter anderem hatten die Versatel AG und EWE TEL GmbH bereits 1999 die Festlegung der Höhe für Preise der Teilnehmeranschlussleitung, der sogenannten „letzten Meile“, durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute Bundesnetzagentur) beanstandet. Die Behörde muss den Preis nun neu festsetzen.
Konkret wurde bemängelt, dass die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur ausschließlich auf Basis der Wiederbeschaffungskosten ergangen war. Somit wurde das Netz der Deutschen Telekom so bewertet, als sei es zum Genehmigungszeitpunkt (1999) neu erstellt worden. Richtigerweise hätten jedoch auch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden müssen, die zu niedrigeren Kapitalkosten und damit zu niedrigeren Überlassungsentgelten geführt hätten.
Ende März 2009 läuft die Frist für den bisherigen Preis von 10,50 Euro aus. Eine deutliche Absenkung des Preises ist wegen des Urteils des VG Köln wahrscheinlicher geworden.