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Bewährungsstrafe für Mobilcom-Gründer Schmid
Gerhard Schmid, Ex-Milliardär und Gründer des Telekommunikationsunternehmens Mobilcom, bleibt der Gang hinter Gittern zumindest vorerst erspart. Das Landgericht Kiel verurteilte den 56-Jährigen wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Davon gelten fünf Monate als bereits verbüßt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Sie warf Schmid vor, im Herbst 2002 Bargeld und Unternehmensanteile im Wert von insgesamt 1,2 Millionen Euro „beiseite geschafft“ zu haben. Die Verteidigung kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Sie hatte Freispruch verlangt.