Urteil: Keine Vorratsdatenspeicherung bei QSC
Der Telekommunikationsdienstleister QSC muss die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Demnach dürfe das Unternehmen, das nicht die Infrastruktur besitze, um Daten zu sammeln, zu einem Bußgeld verurteilt werden. Ohne angemessene Entschädigung sei die Verpflichtung zur Datenspeicherung verfassungswidrig.
Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Berliner Richter ein Urteil aus 2008. Damals hatte die British Telecom sich mit ihrer Klage gegen die Verordnung zur Vorratsdatenspeicherung durchgesetzt.