HTC darf Android-Handys weiter verkaufen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat gestern die drohende Vollstreckung einer Einstweiligen Verfügung gegen den taiwanesischen Handy-Hersteller HTC bis zum Ende des Hauptverfahrens um Patentverletzung ausgesetzt.
HTC muss allerdings, wie das Düsseldorfer „Handelsblatt“ berichtet, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7,5 Millionen Euro hinterlegen. Im Gegenzug darf das Unternehmen weiterhin seine UMTS-fähigen Handys, darunter auch die beiden Android-Modelle T-Mobile G1 und HTC Magic, verkaufen.
Geklagt hatte die Münchner Rechteverwertungsgesellschaft IP-Com auf Verletzung wichtiger UMTS-Patente. Vor dem Landgericht Mannheim hatte IP-Com Recht bekommen und damit gedroht, Ende dieser Woche alle Importe unterbinden zu lassen. HTC weist die Lizenzforderungen durch IP-Com dagegen als unverhältnismäßig hoch und wettbewerbsbehindernd zurück.