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Telekom klagt gegen Regulierung

30.06.2009 von

Die Deutsche Telekom hat beim Verwaltungsgericht Köln eine Eilklage gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Errichtung von Schaltverteilern erhoben. Das Eilverfahren könnte nach Angaben des ehemaligen Monopolisten noch im dritten Quartal abgeschlossen werden.

Laut Beschluss müsste die Deutsche Telekom auf Wunsch des Wettbewerbers EifelNet Verteiler an Stellen ihres Netzes aufbauen, an denen sie diese selbst nicht benötigt. Die anfallenden Kosten bekomme man, so die Telekom in einer Pressemitteilung, nicht in voller Höhe erstattet. Auch durch Rechnungen belegte Kosten könnten durch die von der Bundesnetzagentur eingeführte Kappungsgrenze nicht voll geltend gemacht werden. Damit werde die Deutsche Telekom zur Subvention der Wettbewerber gezwungen.

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 15. Juni 2009 verpflichtet die Telekom, auf konkrete Nachfrage eines Wettbewerbers einen sogenannten „Schaltverteiler“ an einer vom Wettbewerber bestimmten Stelle zu errichten. Damit wird ein zusätzlicher Übergabepunkt zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger geschaffen.

Die Telekom argumentiert, dass die Wettbewerber bereits heute einen regulierten Zugang am Kabelverzweiger hätten. Dort könnten sie die Teilnehmeranschlussleitung übernehmen und durch eigene Glasfaserstrecken oder andere Technologien Breitbandinfrastruktur aufbauen.