Versatel erschwert Zugang zu Kinderpornos
Der Telekommunikationsanbieter Versatel ist seit dem 1. Juli 2009 technisch in der Lage, den Anforderungen aus dem Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz - ZugErschwG) zu erfüllen.
Das Zugangserschwerungsgesetz hatte der Deutsche Bundestag in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel, die Verbreitung von Telemedienangeboten, die Kinderpornografie im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten, zu verhindern.
Versatel hatte die Schaffung einer technischen Basis für die Erschwerung des Zugangs zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten innerhalb von drei Monaten zugesagt. Eine vom Bundeskriminalamt - wie im Zugangserschwerungsgesetz beschlossen - noch bereitzustellende Liste mit vollqualifizierten Domainnamen wird dabei laut Unternehmensangaben in den DNS-Serverfarmen der Versatel provisioniert.
Der gesamte Mechanismus laufe vollautomatisch ohne manuelle Eingriffe ab. Die Prüfung, Provisionierung und anschließende Aktivierung der Liste in den bundesweit verteilten Serverfarmen dauere dabei nur wenige Minuten. Performanceeinbußen würden durch diese Filterung bei der gewählten technischen Umsetzung nicht eintreten.
Das System ist laut Versatel per Knopfdruck aktivierbar, sobald das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den Diensteanbietern die Erstellung der technischen Richtlinie abgeschlossen hat. In dieser Richtlinie muss z.B. der konkrete Übergabepunkt der Liste an die einzelnen Provider noch definiert werden. Die Unterzeichnung eines separaten Vertrages mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Sperrung der Kinderpornografieseiten oder dem BKA sei von Versatel hingegen nicht vorgenommen worden bzw. geplant.