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Verbraucherzentrale: Illegale Werbeanrufe nehmen zu
Die Zahl der illegalen Werbeanrufe ist vor dem Inkrafttreten des neuen Verbraucherschutzgesetzes sprunghaft angestiegen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mitteilte, seien bei ihr rund 10.000 Beschwerden über illegale Werbeanrufe eingegangen.
Anrufe zu Werbezwecken sind nach dem geänderten Gesetz künftig nur noch gestattet, wenn Verbraucher der Kontaktaufnahme vorher ausdrücklich und nachweislich zugestimmt haben. Das Verbergen der Rufnummer kann mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Für schwerere Verstöße gegen das novellierte Verbraucherschutzgesetz können Call-Center-Betreiber sogar mit bis 50.000 Euro Bußgeld belegt werden.