Handy-Verbot am Steuer verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht wird das Verbot des Telefonierens mit dem Handy während der Autofahrt auf den Prüfstand stellen müssen. Albertz Bartz, Richter am Amtsgericht Gummersbach, hält das Verbot für verfassungswidrig und leitet vier Bußgeldverfahren zur Überprüfung nach Karlsruhe weiter.
„Das Handy-Verbot am Steuer widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, weil viele andere Dinge im Auto, die auch gefährlich sein können, nicht mit Bußgeld belegt werden“, so Bartz gegenüber der „BILD“-Zeitung zur Begründung. Im offiziellen Gerichtsbeschluss nennt der Amtsrichter viele Dinge, die im Gegensatz zum Telefonieren am Steuer nicht verboten sind, so z.B. Sex.
Experten erwarten, dass das geltende Verbot nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelockert werden könnte. Wer zurzeit bei einem verbotenen Handy-Telefonat am Steuer erwischt wird, riskiert mindestens 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.