Seite bewerten:
0%
0%

Bitkom gegen Verbot von Online-Glückspielen

09.09.2009 von
Der Bitkom hat sich von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Online-Glücksspiel enttäuscht gezeigt. „Gerade im Web ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Das EU-Gericht hat heute in einer Einzelfall-Entscheidung das staatliche Glücksspiel-Monopol in Portugal für rechtmäßig erklärt, obwohl es die Regelung grundsätzlich als „Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit“ einstuft. „Es ist die Chance verpasst worden, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt festzulegen – inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention“, kommentiert Rohleder. „Viele deutsche Verwaltungsgerichte halten das staatliche Monopol in der Bundesrepublik für europarechtswidrig.“
 
Der seit 2008 geltende Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten. „Die deutschen Bundesländer zementieren aus finanziellen Gründen ihr altes Lotto-Monopol“, so Rohleder. Wegen des umstrittenen deutschen Verbots von Online-Wetten betreibt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Die Regelung ist nach Ansicht von Bitkom auch in sich widersprüchlich: So dürfen deutsche Firmen zwar stationäre Automatenspiele oder Online-Pferdewetten anbieten, aber keine anderen Internet-Sportwetten.