Urteil: HanseNet muss Daten speichern
Auch der Telekommunikationsanbieter HanseNet muss in Zukunft die Verbindungsdaten seiner Kunden für ein halbes Jahr speichern. Das Unternehmen hatte vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen eine Verfügung der Bundesnetzagentur geklagt, die HanseNet zur Vorratsdatenspeicherung zwingt.
Zur Begründung sagten die Kölner Richter, dass HanseNet wie alle anderen Provider gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sei. Dies gelte auch, obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVG) noch nicht abschließend über die Rechtmäßigkeit der Speicherung entschieden habe. Zwar habe das BVG durch eine einstweilige Anordnung die Weitergabe der Verbindungsdaten eingeschränkt, die Speicherungspflicht werde dadurch aber nicht ausgesetzt.
HanseNet, das DSL, Telefonie und Mobilfunk unter dem Markennamen "Alice" anbietet, hat nun Zeit bis zum 30. September 2009, um beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einzulegen.