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Klauseln: Abmahnungen für Mobilfunkanbieter

06.10.2009 von

Verbraucherschützer haben Mobilfunk-Provider abgemahnt, deren AGB Klauseln enthalten, die nachteilig für den Kunden sind.

So dürfen congstar, E-Plus, Vodafone und T-Mobile einen Mobilfunkanschluss nicht sperren, wenn der Zahlungsrückstand nur geringfügig ist. Vodafone darf zudem einen Pauschaltarif nicht mehr einschränken, indem darauf hingewiesen wird, dass die Tarifnutzung nur in dem üblichen Rahmen erlaubt ist.

Um die Tarife der Mobilfunk-Provider miteinander zu vergleichen, nutzen Sie unseren Mobilfunkrechner.