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Telekom: BGH verbietet Gratis-Rufumleitung mit Gutschrift
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Klage von E-Plus stattgegeben und das Deutsche Telekom-Angebot des „Switch and Profit“ verboten.
Mit dem „Switch and Profit“-Angebot der Telekom konnten Verbraucher Anrufe auf ihr Handy kostenlos auf ihren Festnetzanschluss weiterleiten und erhielten im Gegenzug dafür eine Gutschrift von 2,59 Cent pro Minute. Die angerufenen Mobilfunkanbieter konnten auf diese Weise jedoch keinen Umsatz generieren, wie die „Financial Times Deutschland“ berichtet.
Der BGH hat nun entschieden, dass die Telekom mit dem Angebot andere Wettberber auf dem Mobilfunkmarkt gezielt behindert habe. Außerdem sei die Vorgehensweise unlauter, da bei der Rufumleitung Leistungen des jeweiligen Mobilfunkanbieters genutzt würden, für die diese keine Entschädigung erhielten.
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