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Handy-Verträge: BGH verbietet Null-Euro-Werbung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Null-Euro-Werbung für Mobilfunkverträge verboten, wenn anfallende Zusatzkosten nur im Kleingedruckten angezeigt werden. Der Mobilfunk-Provider mobilcom-debitel hatte geklagt, weil die Elektronikgruppe MediaMarkt mit einem Grundpreis von null Euro geworben hatte.
Die Werbung des Elektronikmarktes habe gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, so die Begründung der BGH-Richter. Danach müsse der Endpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden.
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