Telekom: "Datenschutz unterliegt nicht Kartellrecht"
Die Deutsche Telekom reagiert auf die Kritik des VATM auf ihr Vorhaben, mit Wettbewerbern einen „Vertriebsgipfel“ gegen den „Provisionswettlauf“ in der Branche zu organisieren. „Eine Diskussion über Datenschutz im Vertrieb unterliegt nicht dem Kartellrecht. Schade, dass Herr Grützner und der VATM mit so einem vorgeschobenen Argument den Datenschutz beiseite legen wollen", so ein Telekom-Sprecher gegenüber Tariftipp.de
„Wenn die Telekom mit Wettbewerbern Preise für Vertriebspartner festlegen will, dann wäre das eine Absprache am Rande des Kartellrechts. Kartellähnliche Absprachen darf es nicht geben“, hatte der Geschäftsführer des VATM, Jürgen Grützner, gegenüber der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). Im VATM, dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, sind Telekom-Wettbewerber wie Vodafone oder HanseNet vertreten.
Die Telekom hatte argumentiert, dass hohe Vertriebsprovisionen von bis zu 600 Euro für einen Kunden Vertriebsfirmen motivieren könnten, illegal beschaffte Datensätze zu kaufen und zu nutzen.