Festnetztelefone im Auto erlaubt
Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist verboten, die Nutzung eines schnurlosen Festnetz-Telefons am Ohr hingegen nicht. Mit dieser Entscheidung hob das Oberlandesgericht Köln ein gegenteiliges Urteil des Bonner Amtsgerichts auf.
Das OLG Köln begründeten ihre Entscheidung damit, dass DECT-Telefone technisch nicht bei einer Autofahrt eingesetzt werden könnten. Ab einer Entfernung von 200 Metern zum Haus sei schließlich keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich. Es gebe auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des gesetzlichen Handy-Verbots auf Festnetz-Teile zu erweitern, betonte das OLG (Az. 82 Ss-OWi 93/09).
Geklagt hatte ein Bonner Autofahrer, der zu einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro Bußgeld verurteilt worden war. Der Mann hatte eigentlich zum Handy greifen wollen, hatte aber nur das Mobilteil seines DECT-Festnetztelefons dabei. Mit dem DECT-Telefonhörer am Ohr war er im Sommer 2009 in eine Polizeikontrolle geraten.