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Bundesnetzagentur gewinnt gegen Telekom

17.11.2009 von

Entscheidung: Die Telekom ist verpflichtet, Schaltverteiler zu errichten, die auch die Konkurrenz nutzen darfDas Verwaltungsgericht Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom abgelehnt, mit dem sich der Telekommunikationskonzern gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sogenannter Schaltverteiler gewandt hatte. Gegen diese Anordnung der Bonner Behörde hatte die Telekom Klage eingereicht.

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März diesen Jahres eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der Telekom eine einfachere Breitband-Erschließung von Gebieten ohne schnelle Internetanschlüssen ermöglichen soll. Danach muss der Ex-Monopolist seinen Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte „letzte Meile“, auch an einem Schaltverteiler gewähren.

Der Zugang zur TAL des jeweiligen Kunden erfolgt damit künftig nicht mehr am örtlichen Kabelverzweiger, sondern gebündelt am neuen Schaltverteiler. Die Telekom-Konkurrenten ersparen sich dadurch die Kosten für die Anbindung der einzelnen Kabelverzweiger und können mehrere Orte gleichzeitig abdecken.