Bundesnetzagentur gewinnt gegen Telekom
Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März diesen Jahres eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der Telekom eine einfachere Breitband-Erschließung von Gebieten ohne schnelle Internetanschlüssen ermöglichen soll. Danach muss der Ex-Monopolist seinen Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte „letzte Meile“, auch an einem Schaltverteiler gewähren.
Der Zugang zur TAL des jeweiligen Kunden erfolgt damit künftig nicht mehr am örtlichen Kabelverzweiger, sondern gebündelt am neuen Schaltverteiler. Die Telekom-Konkurrenten ersparen sich dadurch die Kosten für die Anbindung der einzelnen Kabelverzweiger und können mehrere Orte gleichzeitig abdecken.