Juristischer Streit um Vanity-Nummern
Die Kombinationen aus 0700-, 0800- oder 0180-Vorwahl und einem Namen sind leicht einprägsam und stark im Kommen. Immer mehr Unternehmen setzten diese Nummern für ihre Hotlines ein. Allerdings kann die wirtschaftliche Nutzung dieser Nummern auch juristischen Ärger bringen, wie die Zeitschrift "connect" in ihrer am Donnerstag (EVT 29.6.00, Heft 14/00) erscheinenden Ausgabe berichtet. Denn ähnlich wie im Internet gelten auch für Vanity-Nummern die Grundsätze des Wettbewerbs- und Namensrechts. So untersagte das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 2 U 52/99) einem Anwalt, die Nummer 0800-RECHTSANWALT zu nutzen. Die Richter sahen darin eine verbotene Alleinstellungswerbung. Die vorsorgliche Reservierung fremder Namen oder Markenzeichen, um diese später gewinnbringend an das jeweilige Unternehmen zu verkaufen, ist daher nicht ratsam.