VDSL: EuGH kippt "Lex Telekom"
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gegen die umstrittene Vorzugsbehandlung der Telekom beim Ausbau schneller VDSL-Internetzugänge entschieden.
Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ schreibt, verstoßen die Änderungen im deutschen Telekommunikationsgesetz nach Ansicht der Luxemburger Richter gegen europäisches Recht. Konkurrenten der Deutschen Telekom hatten kritisiert, die sogenannte „Lex Telekom“ ermögliche dem Marktführer beim Aufbau seines Hochgeschwindigkeitsnetzes ein Monopol. Dies sah auch die EU-Kommission so und verklagte die Bundesregierung im September 2007, wenige Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes.
Für den Verbraucher ändert sich durch die Entscheidung des EuGH nicht viel, denn mittlerweile hat sich die Telekom mit den Konkurrenten Vodafone, 1&1 und HanseNet über einen Mietpreis für die VDSL-Leitung geeinigt. Damit können diese Wettbewerber ihren eigenen Kunden die schnellen Internetzugänge auf Glasfaser-Basis anbieten.