01075: Verbraucherschützer verlieren Prozess
„Wir haben versucht, den Anbieter gerichtlich dazu zu veranlassen, nach dem Anwählen der Call-by-Call-Vorwahlnummer 01075 vor Beginn des Gesprächs eine Tarifansage zu schalten“, so Susanne Nowarra, Juristin und Expertin für Wettbewerbsrecht der VZB, gegenüber news.magnus.de. „ Doch das Landgericht Wiesbaden wies die Klage mit Urteil vom 12. Februar 2009 ab. Die jetzt erfolgte Berufung hatte ebenfalls keinen Erfolg.“
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