Urteil: Keine GEZ auf Computer
Ein weiteres Verwaltungsgericht hat die GEZ-Gebühr für Computer abgelehnt.
Wer seinen PC mit Internet-Verbindung nicht für den Rundfunkempfang nutzt, muss für das Gerät auch keine GEZ-Gebühr zahlen. Dies entschied einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge das Verwaltungsgericht Gießen in zwei Fällen.
Die Begründung: Computer seien zwar Rundfunkempfangsgeräte, doch stelle dies nur „eine untergeordnete Funktion dar“. Es müsse deshalb nachgewiesen werden, dass ein Nutzer tatsächlich Fernseh- oder Hörfunksendungen über den Computer konsumiere. Da dies dem Hessischen Rundfunk in den beiden Fällen nicht gelungen sei, würden die entsprechenden Gebührenbescheide wurden aufgehoben.
Wer nun glaubt, automatisch keine Rundfunkgebühr für seinen PC zahlen zu müssen, der irrt. Bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen handelt es sich um kein endgültiges Urteil.